Mit Urteil vom 12.4.2018 (Az: 3 K 3662/16 Erb) hat das FG Münster klargestellt, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit von der erbschaftssteuerlichen Bemessungsgrundlage abzugsfähig ist. Weiterlesen
Vorfälligkeitsentschädigung gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten
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