Aufgrund der Entscheidung des FG Köln vom 18.03.15 (4 K 3157/11) ist nicht immer der Steuerpflichtige der „Streithammel“. Nein, wirklich nicht, so mancher Streit wird durch Intoleranz und Unverständnis der Finanzverwaltung inszeniert. Die Außenprüfung entwickelt sich zu einem Tummelfeld von Streitigkeit und Kleinlichkeiten, die durch das FA provoziert werden. Der Steuerpflichtige gerät in „Abwehrhaltung“ und muss sich leider allzu oft vor unberechtigten Steuerfestsetzungen schützen. Weiterlesen
Streitfreudiges Finanzamt – wer kennt das nicht?
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