PayPal – Käuferschutz vorläufig – Rechtstaatlichkeit endgültig!

Wie der Pressemitteilung des BGH (Nr. 187/2017) vom 22.11.2017 zu entnehmen ist, können ca. 15 Millionen Händler in Deutschland (www.tagesschau.de, abgefragt am 22.11.2017), die das Bezahlsystem PayPal akzeptieren, aufatmen. Laut jüngster BGH-Entscheidung steht ihnen künftig rechtliches Gehör zu.  Damit wird durch höchstrichterliche Entscheidung die Auffassung widerlegt, dass die PayPal-AGBs in den konkreten Fällen des Käuferschutzes den Sachverhalt abschließend klären und darüber hinaus den Rechtsweg, insbesondere für den Verkäufer, ausschließen.

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