Verträge zwischen nichtehelichen Lebenspartnern – zurück in die Zukunft?

Sind die für Verträge zwischen nahen Angehörigen geltenden Grundsätze des Fremdvergleichs auch auf Verträge zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anzuwenden? Diese Frage wird bald der BFH beantworten müssen. Genau genommen „will“ er die Frage sogar beantworten, denn er hat in einem bemerkenswerten Fall die Revision – nach einer Nichtzulassungsbeschwerde – zugelassen (Az. X R 5/24). Vorausgegangen ist ein Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 16.3.2023 (2 K 385/18).

Der Sachverhalt:

Ein Profiboxer zahlte seiner Lebensgefährtin ein Honorar von zunächst 10 Euro und später 20 Euro pro Stunde für diverse Bürotätigkeiten. Der Boxer und die Frau traten nach außen hin als Paar auf, vor Gericht gaben sie aber dennoch an, dass sie gar nicht zusammengelebt hätten. Unklar blieb im Übrigen, welche Tätigkeiten im Einzelnen erbracht wurden. Es gab auch keine schriftlichen vertraglichen Vereinbarungen darüber. Das Finanzamt – und auch das FG – versagten daher den Abzug der Honoraraufwendungen. Weiterlesen