Leider sind Verträge vielerorts noch in einem juristischen Kauderwelsch verfasst, sodass die eigentliche Intention nur schwer verständlich ist. Für die Praxis ist dabei jedoch von enormer Bedeutung, dass es nachher bei der Auslegung des Vertrages so gut wie keine Missverständnisse geben darf.
Ein aktuelles Urteil des OLG Oldenburg vom 9.1.2020 (Az: 3 Um 24/18) zeigt, dass die richtige Verwendung von (Fach-) Wörter nicht nur für die steuerliche Auslegung von Verträgen von enormer Bedeutung ist. Weiterlesen