Bundesrat beschließt Erleichterungen für Versicherungsvermittler

Am 14.2.2025 hat der Bundesrat der vom BMWK erlassenen Verordnung zur Änderung der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) zugestimmt (BR-Drs. 8/25). Damit wird neue Ausbildungsberuf „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen“ in den Katalog der Ausbildungsabschlüsse aufgenommen werden, die nach § 5 Abs.1 Nr. 1 VersVermV der IHK-Sachkundeprüfung gleichgestellt, eine gesonderte Sachkundeprüfung ist also nicht mehr erforderlich.

Hintergrund

Versicherungsvermittler bedürfen zur Ausübung ihres angemeldeten Gewerbes einer Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34 d Abs.1 GewO). Die Erlaubniserteilung setzt insbesondere den Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch Ablegen einer schriftlichen und mündlichen Prüfung vor der IHK voraus. Einer Sachkundeprüfung bedarf es aber nicht, wenn ein Berufsausbildungsabschluss der Sachkundeprüfung entspricht (§ 5 Abs.1 S.1 VersVermV). Der seit 1.8.2022 geltende neue Ausbildungsberuf „Kaufmann/-Frau für Versicherungen und Finanzanlagen“ erforderte deshalb eine Aufnahme durch Änderung des § 5 Abs.1 Nr.1VersVermV). Diese Anpassung hatte das BMWK durch Änderungsverordnung, die der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bedarf, bereits im Herbst 2024 auf den Weg gebracht. Weiterlesen