Wer verschläft oder trödelt und deswegen zu spät zur Arbeit kommt, riskiert nicht nur eine Abmahnung (im Wiederholungsfall ggf. sogar eine Kündigung), sondern auch eine Lohnkürzung. Was aber, wenn der Arbeitnehmer die Verspätung nicht zu vertreten hat?
Der Orkan „Friederike“ hat sich erst letzte Woche über Deutschland ausgetobt. Die Deutsche Bahn hat ihren Zugverkehr teilweise komplett eingestellt, Straßen waren wegen umgestürzter Bäume unpassierbar, Flughäfen wurden gesperrt, usw. Viele konnten auch mit den besten Vorsätzen nicht oder nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen.