Minderheitsgesellschafter der GmbH, die als Geschäftsführer tätig sind, üben nur in Ausnahmefällen eine selbständige Tätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn aus. Im vorliegenden Fall befasste sich das BSG in zwei vom 14.03.2018 datierenden Entscheidungen (B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R) erneut mit der Frage, durch welche gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen einem Minderheitsgesellschafter eine dauerhaft gefestigte unternehmerische Stellung eingeräumt werden, kann, die eine gesetzliche Versicherungspflicht in der Sozialversicherung ausschließt. Weiterlesen
Sozialversicherungspflicht des Minderheitsgesellschafters der GmbH trotz Optionen auf Geschäftsanteile
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