„Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.014.000,00 € … zu bezahlen“ – so lautet die Ziffer 1 des Tenors des Urteils LG München I vom 01.10.2020 – 12 O 5895/20.
So schnell kann es gehen: Im August hatte ich noch darüber berichtet, wie problematisch sich die Situation für Gastwirte, Fitnessstudio usw. darstellt, die eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben. Das LG München I hat die bayerische Versicherungskammer jetzt zur Zahlung verurteilt und damit dem klagenden Gastwirt jedenfalls in dieser Instanz zum Versicherungsschutz verholfen.
Interessant an der Entscheidung ist, dass das LG I die Versicherungsbedingungen so auslegt, dass es lediglich darauf ankommt, dass der Betrieb aufgrund des Infektionsschutzgesetzes geschlossen wurde. Weiterlesen