Deutsche Versandhändler liefern ihre Ware auch gerne an Privatkunden in der ganzen EU aus. Umsatzsteuerlich gelten diese Lieferungen solange als in Deutschland steuerbar bis die Lieferschwelle des jeweiligen EU-Landes überschritten wird.
Die deutsche Finanzverwaltung freut sich über jeden Euro Umsatzsteuer, der durch diese Verkäufe in die deutschen Staatskassen fließt. Dementsprechend werden die Lieferschwellen durch die deutsche Finanzverwaltung so gut wie nicht geprüft. Die Versandhändler weisen in den Rechnungen munter deutsche Umsatzsteuer aus. Weiterlesen