Serie Risiko Bilanz – wo man genauer hinschauen sollte: Risiken durch Nichteinhaltung von Kreditkonditionen in Russland

Wie riskant das Russland-Geschäft für den deutsch-russischen Agrar-Konzern Ekosem ist, hatten wir im ersten Teil der neuen Serie genauer angeschaut. Im zweiten Teil zu Ekosem gehen wir nun der Frage nach, worauf EY als Vorgänger des derzeitigen Abschlussprüfers bereits seit einigen Jahren – und damit vor Ausbruch des Ukraine-Krieges – hingewiesen hat.

Risiken im Abschluss

Im Bestätigungsvermerk des Geschäftsberichtes 2017 findet sich ein besonderer Hinweis, bei dem EY als Abschlussprüfer auf das bestandsgefährdende Risiko des Agrarkonzerns hingewiesen hat (§ 322 Abs. 2 Satz 3 HGB). Dieser Hinweis muss in einem separaten Abschnitt erfolgen und wird mit der Überschrift „wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ versehen.

Warum dies bei Ekosem der Fall war? Weiterlesen

Versagungsvermerke – Worauf man hier besonders achten sollte

Wirtschaftsprüfer können nicht einfach so einen Versagungsvermerk erteilen. Dafür braucht es schon driftige Gründe. Diese sollte man sich genauer anschauen und besonders kritisch sein. Adler und Windeln.de haben im letzten Jahr kein Testat für ihren Abschluss 2021 erhalten. Warum, das schauen wir uns nun genauer an, denn dies könnte in diesem Jahr häufiger vorkommen.

Auszug Versagungsvermerke Adler und Windeln.de

KPMG hat das verweigerte Testat bei der Adler Real Estate AG wie folgt begründet: Weiterlesen