Verpflegungsmehraufwand: Wo hat ein Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte?

In zwei aktuellen Urteilen hat der BFH erklärt, welche Anforderungen an eine „erste Tätigkeitsstätte“ zu stellen sind, damit ein Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich als Werbungskosten geltend machen kann.

Hintergrund

Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), ist gemäß § 9 Abs. 4a S. 1 EStG zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen eine Verpflegungspauschale nach Satz 3 anzusetzen. Es liegen dann Werbungskosten vor, die die Einkommensteuerlast mindern. Der durch das Gesetz zur Änderung des Reisekostenrechts  vom 20.2.2013 (BGBl I 2013, 285) neu eingefügte und in § 9 Abs. 4 S. 1 EStG definierte Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“ ist an die Stelle des bisherigen unbestimmten Rechtsbegriffs der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ getreten.

Wie definiert der BFH die „erste Tätigkeitsstätte“? Weiterlesen

Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwand beim Auslandssemester

Mit seinem Urteil vom 14.05.2020 (VI R 3/18) hat der BFH entschieden, dass solche Studierende, die bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben, ihre Unterkunftskosten und den Verpflegungsmehraufwand bei einem Auslandssemester als vorab entstandene Werbungskosten abziehen können. Hierbei sind allerdings Besonderheiten zu beachten. Weiterlesen