Jetzt herrscht Klarheit: Die Tübinger Verpackungssteuer auf Einwegsteuer ist verfassungsgemäß. Das hat das BVerfG mit am 25.1.2025 veröffentlichten Urteil (1 BvR 1726/23) entschieden.
Wesentliche Erwägungen des BVerfG
Zwar greift die Erhebung der als Lenkungsteuer ausgestalteten Verpackungssteuer laut BVerfG in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit der Endverkäufer ein. Dieser Eingriff ist jedoch formell und materiell verfassungsgemäß. Bei der Verpackungssteuer handelt es auch insoweit um eine „örtliche“ Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a S. 1 GG mit kommunaler Besteuerungskompetenz, als der Verbrauch von Einwegartikeln beim Verkauf von „mitnehmbaren take-away-Gerichten oder -Getränken“ besteuert wird. Weiterlesen