Sie haben sicherlich auch schon mal falsch geparkt und einen Strafzettel erhalten. Keine große Sache, denn schließlich ist dies nur eine Ordnungswidrigkeit. Diese landet nicht im Führungszeugnis und hat somit außer dem Bußgeld keine weiteren Konsequenzen.
So ähnlich ist dies auch bei der Nicht-Offenlegung von Jahresabschlüssen trotz einer bestehenden Pflicht. Unternehmen kassieren bei einer verspäteten Offenlegung ein Bußgeld. Dieses hängt von zwei Kriterien ab: Der Größe des Unternehmens und der Frage, ob es kapitalmarktorientiert ist. Weiterlesen