Als ich die Nachricht der (nächsten) Razzia beim DFB wegen Steuerhinterziehung las, musste ich kurz schmunzeln – aber das tut nichts zur Sache. Anscheinend hat der DFB wieder ein Problem mit dem Fiskus. Diesmal geht es um Einnahmen aus der Bandenwerbung von Heimländerspielen der Fußball-Nationalmannschaft. Schauen wir uns das doch mal kurz an, denn schließlich ist Bandenwerbung nicht nur etwas für die „ganz Großen“, sondern auch etwas für kleinere Vereine. Weiterlesen
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Verkäufe über eBay: 3-2-1-meins – und das Finanzamt freut sich
eBay erfreut sich offenbar nach wie großer Beliebtheit. Doch nicht jeder Privatmann ist tatsächlich privat tätig. Verschiedene Urteile der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Schwelle zur Gewerblichkeit schnell überschritten sein kann. Jüngst hat das Hessische FG entschieden, dass der nachhaltig ausgeübte Handel mit Gebrauchsgegenständen auf der Internetplattform eBay, die jeweils mit dem Mindestgebot von 1 EUR eingestellt wurden, grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist (Urteil vom 19.7.2018, 2 K 1835/16). Und dann freut sich der Fiskus.
Vermögensverwaltende Personengesellschaft: Vorsicht bei Beteiligungen an gewerblichen Fonds
Vermögensverwaltende Personengesellschaften, die grundsätzlich nur Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung erzielen, sollten überaus vorsichtig sein, wenn sie sich an einer gewerblich tätigen Gesellschaft (z.B. einem Flugzeugleasingfonds) beteiligen. Denn selbst bei extrem geringen Einkünften aus diesem Fonds kommt es zu einer gewerblichen Infizierung der gesamten Einkünfte der Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG. Weiterlesen
Der Verkauf von Bierdeckeln über ebay kann teuer werden
Vor einigen Jahren machte das Schlagwort von der Bierdeckelreform die Runde. Es war Friedrich Merz, der den Ausspruch tätigte, jeder Bürger solle seine Einkommensteuer auf einem Bierdeckel ausrechnen können. Vielleicht hatte ein Steuerpflichtiger, der jetzt vor dem FG Köln klagte, auf eine solche Reform gehofft, bevor er sich – womöglich resigniert – entschieden hat, seine geerbte Bierdeckelsammlung nach und nach zu verkaufen. Jedenfalls gab es für diesen Bürger nun ein böses Erwachen, denn das FG Köln hat entschieden, dass der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung der Umsatz- und Einkommensteuer unterliegt (Urteil vom 4.3.2015, 14 K 188/13). Weiterlesen