Die Grunderwerbsteuer gehört zugegebenermaßen nicht unbedingt zu den beliebtesten oder meist beachteten Steuerarten. Bekannt ist, dass die Übertragung eines Grundstücks in aller Regel der Grunderwerbsteuer unterliegt. Entsprechendes gilt, wenn Unternehmen übertragen werden oder – bei Erreichen bestimmter Grenzen – sich die Anteilsverhältnisse schädlich verändern.
Will man die Gesellschaftsform eines Unternehmens ändern, bietet sich zumindest aus grunderwerbsteuerlicher Sicht ein Formwechsel an. Beim Formwechsel bleibt die zivilrechtliche Identität erhalten und es kommt zu keinem Vermögensübergang, der Anknüpfungspunkt für die Grunderwerbsteuer sein könnte. Aber ist das immer so? Weiterlesen