Für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen bis zu jährlich 5 Prozent der Bemessungsgrundlage neben der üblichen Absetzung für Abnutzung in Anspruch genommen werden.
Grob können die Voraussetzungen für die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau wie folgt zusammengefasst werden: Weiterlesen