Verluste aus Vermietung und Verpachtung können steuerlich nur geltend gemacht werden, wenn die Absicht besteht, auf Dauer einen Überschuss zu erwirtschaften. Grundsätzlich wird diese Absicht durch die Finanzverwaltung unterstellt. Doch es gibt bestimmte Konstellationen, bei denen die Vermutung, einen dauerhaften Überschuss erzielen zu wollen, angezweifelt wird. Zur Freude der Immobilienbesitzer hat das FG Hamburg aber entschieden, dass eine dauerhafte Vermietungsabsicht selbst dann zu bejahen sein kann, wenn sich der Vermieter eine Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt wegen Eigenbedarfs vorbehält, um das Mietobjekt einem Angehörigen entgeltlich zu überlassen (Urteil vom 12.9.2018, 2 K 151/17).
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Prognosezeitraum bei Vermietung eines Home-Office
Kürzlich hatte der BFH entschieden, dass eine objektbezogene Überschussprognose erforderlich ist, wenn ein Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Home-Office an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um die Vermietung von Wohnraum, sondern um die Vermietung zu gewerblichen Zwecken handelt, da die Räume dem Arbeitgeber zur ausschließlichen Erfüllung von dessen betrieblichen Zwecken überlassen werden (BFH 17.4.2018, IX R 9/17).
In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, wie eine solche Überschussprognose vorzunehmen ist und – vor allem – wie lang der Prognosezeitraum sein muss. Weiterlesen
Vermietung und Verpachtung: Hoffen auf Erleichterungen bei der Schuldzinsenzuordnung
Über die steueroptimale Verteilung von Schuldzinsen bei den Einkünften von Vermietung und Verpachtung können erhebliche Steuern eingespart werden. Allerdings müssen dabei Spielregeln beachtet werden. Ob diese Regeln vielleicht entschärft werden, prüft aktuell der BFH. Weiterlesen
Umsatzsteuerbefreiung bei der Vermietung von Grundstücken mit Einrichtung
Mit Urteil vom 11.11.2015 (V R 37/14) hatte der BFH entschieden, dass die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG auch die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude umfasst, wenn diese auf Dauer angelegt ist. Die Leistungen, die für die Nutzung einer gemieteten Immobilie nützlich oder sogar notwendig sind, können im jeweiligen Einzelfall entweder unabhängig von der Vermietung der Immobilie bestehen, Nebenleistungen darstellen oder von der Vermietung untrennbar sein und mit dieser eine einheitliche Leistung bilden. Die Feststellung, ob im konkreten Fall eine einheitliche Leistung vorliegt, beruht auf einer Tatsachenwürdigung im Einzelfall.
Zwei „gelungene“ Entscheidungen des IX. Senates des BFH – Teil 2
Diese beiden Entscheidungen des BFH (IX R 37/16 und IX R 6/16) sind für die Praxis sehr wichtig. Zwei unterschiedliche Themenbereiche, aber sehr konsequent geurteilt und für den Steuerberateralltag sehr relevant.
Teil 2
Mit der zweiten Entscheidung des IX. Senates des BFH (IX R 6/16) werden die Voraussetzungen zur Annahme von anschaffungsnahen Herstellungskosten im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG präzisiert. Kosten für (unvermutete) Instandsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung eines Substanzschadens, der nachweislich erst nach der Anschaffung des Gebäudes durch das schuldhafte Handeln eines Dritten verursacht worden ist, begründen keine anschaffungsnahen Aufwendungen. Diese Erhaltungsaufwendungen wären dann ggf. auszusondern von den anderen Erhaltungsmaßnahmen.
Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Oktober 2017
Auch in diesem Monat finden Sie an dieser Stelle wieder drei ausgewählte Musterverfahren, wobei es sich einmal sogar um eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht handelt. Weiterlesen
Erhaltungsaufwand nach Erwerb eines Gebäudes
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG werden Instandhaltungskosten, die innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, den Anschaffungskosten zugeordnet, wenn die Aufwendungen ohne USt 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Diese Rechtsentwicklung wird in der Rechtsprechung sehr belastend für den Steuerpflichtigen ausgelegt. Da ist es eine Freude, wenn Richter über den Sachverhalt nachdenken und den widersprüchlichen Kern der Vorschrift entlarven und zugunsten des Steuerbürgers entscheiden. Weiterlesen