Jahressteuergesetz 2020: Bundesrat lehnt Ausdehnung der steuerlichen Verlustrücktragsmöglichkeit ab

Am 09.10.2020 hat der Bundesrat zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 final Stellung genommen (Br.-Drucks. 503/20 (B)). Grundlage hierfür waren v.a. die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates. Eine Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags, wie zunächst empfohlen, lehnte der Bundesrat allerdings nunmehr ab. Denn die Empfehlung des Bundesrat-Wirtschaftsausschusses, den Zeitraum für die Rücktragung von Verlusten (§ 10d Abs. 1 EStG) auf zwei Jahre auszudehnen und Verluste auch in das Geschäftsjahr 2018 zurücktragen zu können, fand keine Mehrheit.

Verlustrücktrag: Anhebung der Grenzen im Rahmen des 2. Corona-Steuerhilfegesetzes

Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind nach § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG bis zu einem Betrag von 1 Mio. EUR (bzw. 2 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung) vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums abzuziehen. Durch den sog. Verlustrücktrag wird Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet, das einkommensteuerliche Abschnittsprinzip zu durchbrechen und nicht ausgeglichene negative Einkünfte vom Jahr ihrer Entstehung in den unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum zu übertragen. Zur besseren Verrechnung von in der aktuellen Krise aufkommenden Verlusten wurden diese Grenzen mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz deutlich ausgeweitet. Für Verluste der Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 sind sie auf 5 Mio. Euro bei Einzelveranlagung bzw. 10 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben worden. Weiterlesen

Update: BMF-Schreiben zum unterjährigen Verlustrücktrag veröffentlicht!

Das BMF hat am 24.4.2020 das Schreiben zu Einzelheiten des unterjährigen Verlustrücktrags in der Corona-Krise veröffentlicht (IV C 8 – S 2225/20/10003:010). Ab sofort können bei den Finanzämtern Anträge auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Steuer-Vorauszahlungen für 2019 gestellt werden. Weiterlesen

Update: Pauschaler Verlustrücktrag in der Corona-Krise ab sofort möglich!

Von den Folgen der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen haben nach einer BMF-Mitteilung vom 23.4.2020 bei Verlusten in 2020 ab sofort die Möglichkeit, durch einen pauschalierten Verlustrücktrag eine Erstattung der in 2019 gezahlten Steuervorauszahlungen zu beantragen. Ein entsprechendes BMF-Schreiben soll in Kürze folgen.

Hintergrund

Ich hatte vor kurzem berichtet: Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie haben Bund und Länder milliardenschwere finanzielle Rettungsschirme in Form von (Sofort-)Krediten, Bürgschaften und nicht rückzahlbaren Sofortzuschüssen auf den Weg gebracht. Ferner wurden umfangreiche steuerliche Maßnahmen beschlossen, die die Liquidität der Unternehmen schonen sollen, insbesondere Steuerstundungen, Erleichterungen bei Vorauszahlungen, befristeter Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen oder die steuerliche Anerkennung von Corona-bedingten Spenden für gesellschaftliches Engagement auf dem Gemeinnützigkeitssektor. Über diese bisherigen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen informiert das BMF auf seiner Website fortlaufend durch FAQ „Corona“ (Steuern). Da sich die Auszahlung von Zuschüssen oder Krediten hinziehen kann, sind die Unternehmen mit steuerlichen Entlastungsmaßnahmen vielfach besser bedient, weil diese die Liquidität im Unternehmen belassen, also sofort wirken. Weiterlesen

Corona-Krise: Vorgezogener Verlustrücktrag würde Liquidität der Betriebe schnell verbessern!

Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen könnten nach Berechnungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) durch das Vorziehen von Steuererstattungen erheblich entlastet werden – durch einen vorgezogenen Verlustrücktrag.

Hintergrund

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie haben Bund und Länder neben finanziellen Hilfen in Form von (Sofort-)Krediten von KfW und LfA, Bürgschaften und nicht rückzahlbaren Sofortzuschüssen umfangreiche steuerliche Maßnahmen beschlossen, die die Liquidität der Unternehmen schonen sollen. Hierzu zählen – wie ich berichtet habe – Steuerstundungen, Erleichterungen bei Vorauszahlungen, befristeter Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen oder die steuerliche Anerkennung von Corona-bedingten Ausgaben für gesellschaftliches Engagement auf dem Gemeinnützigkeitssektor. Über diese bisherigen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen informiert das BMF auf seiner Website fortlaufend im Bereich FAQ „Corona“ (Steuern).

Jetzt haben der DIHK und andere Spitzenverbände der Wirtschaft einen (zeitlich befristeten) „vorgezogenen Verlustrücktrag“ vorgeschlagen. Warum hilft das? Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Oktober 2019

Auch in diesem Monat präsentieren wir wieder drei aktuelle Anhängigkeit beim Bundesfinanzhof in München. Diesmal geht es bei allen drei Verfahren um einen verfahrensrechtlichen Hintergrund. Materiell-rechtlich geht es dabei um den Antrag auf Verzicht auf die Abgeltungssteuer, die Frage des Einspruchs bei Verlusten und die Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrages.

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Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im April 2017

Wie gewohnt an dieser Stelle wieder drei neue Anhängigkeiten beim Bundesfinanzhof im München. Diesmal geht es einmal um die Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, dann zu der Frage, ob trotz eines schädlichen Beteiligungserwerbs nach § 8c KStG dennoch ein Verlustrücktrag in bestimmten Fällen möglich ist. Als letztes habe ich ein Verfahren ausgesucht bei dem es mit Blick auf Steuerklasse und Freibeträge bei der Schenkungsteuer um die Frage der Vaterschaft geht.  Weiterlesen