Corona und Steuern: Verbesserte Verlustverrechnung bald möglich?

Die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sollen sich laut aktuellen Berichten für eine erneute Verbesserung der steuerlichen Verlustverrechnung einsetzten. Wird es damit zeitnah zu einer Ausweitung der steuerlichen Verlustanerkennung kommen?

Hintergrund

Bereits mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die steuerliche Verlustverrechnung verbessert. Zum einen wurde ein neuer Abschnitt XIV in das Einkommensteuergesetz eingeführt. Hier kodifizierte der Gesetzgeber unter der Überschrift „Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie“ neue Vorschriften, welche das BMF-Schreiben v. 24.04.2020 (IV C 8 – S 2225/20/10003 :010, BStBl 2020 S. 496, dazu bereits ausführlich Wengerofsky, StuB 2020, S. 450 ff.) ersetzten.

Durch dessen Anweisungen konnte eine Erstattung bereits geleisteter Vorauszahlungen für das Jahr 2019 mithilfe eines pauschalierten Verlustrücktrags (i.H.v. 15 Prozent) erwirkt werden. Weiterlesen