Hinsichtlich der vom Koalitionsausschuss am 25.8.2020 beschlossenen Verlängerung der Überbrückungshilfe bis 31.12.2020 plant die Bundesregierung offenbar einen zweiten, den Zeitraum 1.9.2020 bis 31.12.2020 umfassenden Programmteil, teilt die BStBK mit.
Hintergrund
Das mit 24,6 Mrd. Euro dotierte Überbrückungshilfe-Programm des Bundes ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für Freiberufler und KMU, die coronabedingt aufgrund von Betriebsschließungen mit erheblichen Umsatzrückgängen zu kämpfen haben; es schließt nahtlos an das bis 31.5.2020 befristete Soforthilfe-Programm des Bundes an. Weitere Einzelheiten zur Überbrückungshilfe und FAQ (Stand: 25.8.2020) zum Förder- und Antragsverfahren finden Sie auch auf der Website des BMWi. Über Einzelheiten habe ich im Blog und an anderer Stelle berichtet.
Anträge können seit 8.7.2020 nur über authentifizierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und – seit 10.8.2020 – Rechtsanwälte in einem Online-Antragsverfahren bis 30.9.2020 gestellt werden. Das Programm sieht einen – nach Umsatzeinbruch in den Monaten Juni, Juli und August 2020 gestaffelten – Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten vor. Voraussetzung ist hierfür aber, dass der externe Dritte in den Monaten März und April 2020 einen coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent testiert (Ausnahmen gelten für Gründerunternehmen und Saisonbetriebe). Am 25.8.2020 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die Laufzeit des seit 1.6.2020 laufenden Überbrückungshilfen-Programms für kleine und mittelständische Betriebe bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Eine Konkretisierung des Verlängerungsinhalts steht bislang aus.
BStBK erwartet zwei Programmteile
Die BStBK erwartet laut einer Pressemitteilung vom 9.9.2020 nun, dass bei der Verlängerung der Überbrückungshilfe in zwei Programmteile bezüglich der Fördermonate unterschieden wird: Weiterlesen →