Verständlicherweise sind Anträge auf Verschiebung von gerichtlichen Terminen bei den Richtern nicht gerne gesehen und die Beteiligten sollten ihre übrigen Belange möglichst so einrichten, dass die Termine stattfinden können. Doch alles hat seine Grenzen. Und aktuell hat der BFH einem Vorsitzenden Richter des FG Münster in scharfer Art und Weise zu erkennen gegeben, dass dessen eigene Terminplanung nicht höher zu werten ist als das ehrenamtliche Engagement für Menschen mit Behinderungen (Beschluss vom 10.3.2020, VII B 206/18). Weiterlesen
Ehrenamtliche Tätigkeit oder FG-Termin – was ist höher zu gewichten?
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