Ein spannendes Thema steht uns dieses Jahr auf den Hauptversammlungen bevor: Die Unternehmen müssen erstmals für das vergangene Geschäftsjahr einen Vergütungsbericht offenlegen. Da ist einiges an Zündstoff, der zu kritischen Diskussionen führen kann, denn die Unternehmen werden durch § 162 AktG dazu verpflichtet, die Vergütungen jedes einzelnen Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedes offenzulegen – inklusive des variableb und fixeb Anteils als Beispiel. Spannend werden dürfte vor allem auch der variable Anteil der Vergütung aufgrund von langfristigen Erfolgskriterien.
Das IDW hat am 22. Dezember 2021 ein Arbeitspapier veröffentlicht, das Hinweise für die praktische Umsetzung der Anforderungen an den Vergütungsbericht beantwortet und damit den Unternehmen als Unterstützung dienen soll, denn nicht alle Details sind gesetzlich geregelt bzw. definiert. Eine erste Best-Practice wird sich daher erst herauskristallisieren. Weiterlesen