Die öffentliche Auftragsvergabe ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Jetzt will die Bundesregierung das Vergaberecht mit dem Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG, BT-Drs. 20/14344) reformieren. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten und die öffentliche Auftragsvergabe zu beschleunigen.
Hintergrund
Jährlich vergibt die öffentliche Hand Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen. Auf Bundesebene ist für das Vergaberecht in Deutschland das BMWK federführend zuständig, auf Länderebene erfolgt die Auftragsvergabe nach den Maßgaben der Länder. Bereits im Dezember 2022 hatte das BMWK in Umsetzung des Koalitionsvertrags und der Wachstumsinitiative eine umfassende Reform des nationalen Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“) vorgelegt, die eigentlich 2025 in Kraft treten soll. Das Bundeskabinett (Minderheitsregierung) hat den Gesetzesentwurf für das Vergaberechtstransformationsgesetz im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte am 27.11.2024 beschlossen. Am 15.1.2025 hat das Bundeskabinett eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 591/24 (B)) beschlossen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung – wichtigste Eckpunkte Weiterlesen