Nächste Runde bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung

Das Halten einer Beteiligung an einer gewerblich geprägten, grundstücksverwaltenden Personengesellschaft verstößt gegen das Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.

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Verfassungsbeschwerde gegen ungleiche Besteuerung von Abfindungen und Aufgabegewinnen

Erhalten Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung, wird für diese weder ein Freibetrag noch ein ermäßigter Steuersatz gewährt. Lediglich die so genannte Fünftel-Regelung, die eine Erhöhung der Progression verhindern soll, kommt zur Anwendung. Doch diese bewirkt in vielen Fällen keine nennenswerte Steuerminderung, denn die Steuersätze selbst von Facharbeitern nähern sich der 40-Prozent-Marke. Das heißt, mittels Fünftel-Regelung wird der (Grenz-) Steuersatz vielleicht von 42 auf 38 Prozent gesenkt, aber nicht wesentlich darunter.

Ganz anders sieht die Sache bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden aus: Sofern diese Personengruppe ihre Tätigkeit mit Vollendung des 55. Lebensjahres einstellt, wird ein eventueller Veräußerungs- oder Aufgabegewinn mit einem Freibetrag in Höhe von bis zu 45.000 EUR und einem ermäßigten Steuersatz von 56 Prozent des „normalen“ Steuersatzes belohnt. Weiterlesen

BVerfG: Verwaltung beachtet Anforderung aus § 363 Abs. 2 AO nicht!

Gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruht ein Einspruch beim FA per Gesetzesanweisung, wenn ein Verfahren vor dem BVerfG anhängig ist, das die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm in Frage stellt. Gleiches muss gelten, wenn zu befürchten ist, dass eine Gerichtsentscheidung gegen die Grundrechte verstößt. Um diese gesetzliche Verfahrensruhe anzuwenden, ist es nötig, anhängige Verfahren beim BVerfG zu kennen. Wie sieht die Informationspraxis der Verwaltung des BVerfG aber aus?

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Versagt das BVerfG in Steuerrechtsfragen?

Wenn Sie mich fragen, ein klares Ja. Dabei zügele ich meinen Ärger schon seit Wochen. Anlass ist die Post des BVerfG. Lapidar wird mitgeteilt, dass die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 598/12 nicht zur Entscheidung angenommen wird. Es ging um die Berücksichtigung der Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitslosenversicherung). Selbstverständlich ist diese Entscheidung von drei Richtern unterschrieben, aber nicht begründet. Weiterlesen

Schade: Keine Abgeltungsteuer bei Gesellschafterfremdfinanzierung

Kapitalerträge werden grundsätzlich mit 25% Abgeltungsteuer belegt. Dazu gehören auch Zinseinnahmen aus hingegebenen Darlehen. Leider gibt es jedoch auch Ausnahmen von der Abgeltungsteuer, so zum Beispiel bei der Gesellschafterfremdfinanzierung.  Weiterlesen