Man sagt immer: Ganz Deutschland ist in Vereinen organisiert. Was das mit Steuerrecht zu tun hat? Leider mehr als einem lieb sein kann, aber aktuell geht es um den sogenannten Übungsleiterfreibetrag. Dank diesem sind grob gesagt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen bis zur Höhe von insgesamt 2.400 € im Jahr steuerfrei. Aber…was ist mit einem Verlust aus einer solchen Tätigkeit? Weiterlesen
Vereinsland Deutschland: Verlust trotz Übungsleiterfreibetrag?
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