Gemeinnützigkeitsrecht soll geschlechterneutral werden

Mit Urteil vom 17.05.2017 – V R 52/15 hat der BFH entschieden, dass eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, nicht gemeinnützig ist. Nach Auffassung des Gerichts scheitert die Gemeinnützigkeit an der Förderung der Allgemeinheit. Denn die Tätigkeit einer gemeinnützigen Körperschaft muss nach § 52 AO darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit zu fördern. Für den Ausschluss von Frauen konnten jedoch keine zwingenden sachlichen Gründe angeführt werden.

Im Nachgang zu dem Urteil kam die Frage auf, inwieweit Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre um ihre Gemeinnützigkeit fürchten müssen. Weiterlesen

Die steuerliche „Neubewertung“ von Vereinen

Gestern hat es eine steuerliche Meldung sogar in die heute-Nachrichtensendung um 19.00 Uhr geschafft: Der attac-Trägerverein ist nach dem Urteil des BFH vom 10.1.2019 (V R 60/17) nicht gemeinnützig tätig, weil er eher allgemeinpolitisch agiert. In der Pressemeldung des BFH heißt es dazu: „Die Verfolgung politischer Zwecke ist im Steuerrecht nicht gemeinnützig. Gemeinnützige Körperschaften haben kein allgemeinpolitisches Mandat.“ Und weiter:

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Datenschutz in Vereinen

Es gibt in Deutschland sehr viele als Verein strukturierte Organisationen. Sie reichen von kleinen lokalen Vereinen mit einem Vorstand bis zu Großorganisationen mit vielen Beschäftigten auf einer hauptamtlichen Geschäftsstelle. Losgelöst von deren Größe und Organisation ist allen Vereinen die Verpflichtung gemein, die neuen Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung einzuhalten. Denn es gibt keine Befreiung für kleine Organisationen. Was ist dabei zu beachten?

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Vereinsland Deutschland: Verlust trotz Übungsleiterfreibetrag?

Man sagt immer: Ganz Deutschland ist in Vereinen organisiert. Was das mit Steuerrecht zu tun hat? Leider mehr als einem lieb sein kann, aber aktuell geht es um den sogenannten Übungsleiterfreibetrag. Dank diesem sind grob gesagt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen bis zur Höhe von insgesamt 2.400 € im Jahr steuerfrei. Aber…was ist mit einem Verlust aus einer solchen Tätigkeit?  Weiterlesen