Soeben hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht den Referentenentwurf des Gesetzes für faire Verbraucherverträge vorgelegt, auch als Gesetz gegen Abofallen bezeichnet. Eines der Kernelemente des Gesetzes ist, dass es künftig keine 24-Monats-Verträge mehr geben darf und dass sich Verträge künftig nicht mehr automatisch um ein Jahr, sondern nur noch um drei Monate verlängern dürfen. Genauer gesagt dürfen die AGB entsprechende Klauseln nicht mehr enthalten – so der Wunsch von Frau Lambrecht.
Als Negativbeispiele werden insoweit oftmals „Handyverträge“, „Stromverträge“ und „Fitness-Studio-Verträge“ genannt. Ich selbst kann zwar die Intention des Gesetzes durchaus verstehen, halte das Gesetz aber dennoch für fragwürdig, da es Bereiche betreffen wird, an die die politischen Akteure offenbar (noch) nicht denken. Weiterlesen