Novemberhilfe: Konkretisierung und Verbesserung der Programmbedingungen – Aber reicht das?

Am 13.11.2020 hat die Bundesregierung die sog. Novemberhilfe weiter konkretisiert. Wem hilft das und wem hilft das nicht?

Hintergrund

Der Teil-Lockdown-Beschluss von Bund und Ländern vom 28.10.2020 und die damit von 2.11.2020 bis Ende November 2020 angeordneten Schließungsmaßnahmen stellen weitere Bereiche der Wirtschaft vor immer größere Liquiditätsprobleme. Deshalb hat der Bund für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen die Gewährung einer „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ (sog. „Novemberhilfe“ beschlossen, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen (BL-Beschluss vom 28.10.2020, Ziff.11).

Die Hilfen sollen „zügig“ bei den Betroffenen ankommen. Erste Einzelheiten dazu hat das BMF am 5.11.2020 auf seiner Website veröffentlicht:– ich habe berichtet. Nachdem sich die Umsetzung des Programms verzögert, soll es noch im November Abschlagzahlungen von bis zu 5.000 Euro (Soloselbständige) bzw. bis zu 10.000 Euro (Unternehmen) geben, die „voraussichtlich“ ab 25.11.2020 über die Überbrückungshilfe-Plattform des Bundes (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) beantragt werden können.

BMF konkretisiert und verbessert Novemberhilfe

Am 13.11.2020 hat das BMF nun die Inhalte der Novemberhilfe weiter konkretisiert und erweitert. Das bedeutet: Weiterlesen