In Zeiten von Corona scheint vieles möglich. So hat der Koalitionausschuss der Großen Koalition am 8. März 2020 die Umsetzung von steuerpolitischen Maßnahmen beschlossen; zu den Maßnahmen zählen im Einzelnen:
- „Die Abschreibungsmöglichkeiten für „digitale Wirtschaftsgüter“ werden verbessert. Um eine konsensfähige Definition für „digitalen Wirtschaftsgüter“ zu finden, wird es zeitnah einen Meinungsaustausch zwischen Bundesregierung, Wirtschaft und Experten geben.
- Mit der Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer wird es Personengesellschaften ermöglicht, steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Die unterschiedlichen Besteuerungsformen können heute zu einer höheren Steuer für Personenunternehmer führen. Dies sollen Personenunternehmen durch die neue „Veranlagungsoption“ zukünftig vermeiden können.
- Aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Gewerbesteuerhebesätze Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei § 35 EStG auf 4,0, so dass es unter Berücksichtigung der Wirkung auf den Solidaritätszuschlag bei Personenunternehmern bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von rd. 420 % zu einer vollständigen Entlastung von der Gewerbesteuer kommt.
- Gemeinsam mit den Partnern bei den G20 und in der OECD wird an an einer Neuordnung der internationalen Besteuerung gearbeitet. Ziel ist es, Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung auf den Weg bringen. In diesem Zusammenhang will man zur Entlastung der Wirtschaft und zum Abbau unnötiger Steuerbürokratie auch in Deutschland die Hinzurechnungsbesteuerung im Außensteuerrecht rechtssicher ausgestalten und modernisieren. Bis Ende 2020 wird der Niedrigbesteuerungssatz entsprechend der „Minimum Taxation“-Initiative angepasst. Die Koalition ist sich einig, dass die ATAD-Umsetzung jetzt schnell erfolgen soll.
Besonders interessant erscheint hierbei das Optionsmodell für Personengesellschaften Weiterlesen