Vereinfachte Steuererklärung für Alterseinkünfte kommt offenbar gut an

Die neue vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen, kommt offenbar gut an. Der Medienservice Sachsen berichtet auf seiner Homepage, dass in Sachsen bis Mitte Juli fast 6.000 vereinfachte Steuererklärungen bearbeitet wurden.

Hintergrund: Seit 1. Mai 2019 können Rentner und Pensionäre im Freistaat Sachsen, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen, erstmals für die Veranlagung 2018 eine vereinfachte „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ nutzen. Gleiches gilt für Rentner und Pensionäre in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Bremen, wobei die betroffenen Steuerzahler in Mecklenburg-Vorpommern sogar schon seit 2017 die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens haben.

Weiterlesen

„Schatz, wir müssen reden“ – Veranlagung bei Trennung und Scheidung

Leider halten nicht alle Ehen. Im Jahr 2017 betrug die Scheidungsquote laut statista.com in Deutschland rund 37,67 %. Welche steuerlichen Auswirkungen eine Trennung hat, darauf soll dieser Beitrag eingehen.

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Der Veranlagungszeitraum ist mit dem Kalenderjahr identisch. Im Zuge der sog. Abschnittsbesteuerung wird der Steuerpflichtige mit dieser Steuer nachträglich veranlagt. Nun gibt es Steuerpflichtige, die sich im Laufe des Veranlagungszeitraums voneinander trennen. Weiterlesen

Denken Sie an Tilgungsbestimmungen bei Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Immer wieder sind in der Praxis Fälle anzutreffen, in denen Steuerzahler „ihre“ Einkommensteuer-Vorauszahlungen ausschließlich auf die eigene Steuerschuld angerechnet haben möchten und nicht auch auf die Steuerschuld ihres Ehepartners. Zumeist liegen dabei folgende Sachverhalte zugrunde:

  • Die Ehegatten leben mittlerweile getrennt, beantragen aber noch die Zusammenveranlagung.
  • Einer der Ehegatten ist in die Insolvenz geraten, während der andere Ehegatte ein gut verdienender selbständig tätiger Steuerzahler ist; es wird auch hier die Zusammenveranlagung beantragt.

Natürlich möchten die Mandanten üblicherweise nicht, dass eine mögliche Einkommensteuer-Erstattung, die aufgrund der (hohen) Vorauszahlungen des einen Ehegatten zustande gekommen ist, dem anderen Ehegatten oder dessen Insolvenzverwalter (bzw. Gläubigern) zugutekommt. In diesen Fällen hilft jedoch nur, vorweg eine eindeutige Tilgungsbestimmung zu treffen, dem Finanzamt also frühzeitig und unmissverständlich mitzuteilen, dass die Einkommensteuer-Vorauszahlungen ausschließlich für die eigene Einkommensteuerschuld gezahlt werden und auf diese anzurechnen sind. Wer eine solche Tilgungsbestimmung nicht trifft, hat schlechte Karten. Der BFH hat mit Urteil vom 30.09.2008 (VII R 18/08) entschieden, dass die Einkommensteuer-Erstattung nach Köpfen aufzuteilen ist, wenn zuvor keine Tilgungsbestimmung getroffen worden ist. Zitate:

Weiterlesen