Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Verkäufer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens einem Prozent beteiligt war. So geregelt in § 17 Abs. 1 EStG. Besteuert werden im Rahmen dieser Regelung alle Beteiligungen, die sich im Privatvermögen des Steuerpflichtigen befinden.
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