EuGH stärkt Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern

Urlaubsansprüche können nur verjähren, wenn der Arbeitnehmer über seinen Urlaubsanspruch unterrichtet und vor dem Urlaubsverfall gewarnt wurde, hat der EuGH entschieden (22.9.2022, C-120/21; C- 518/21; C-727/20). Was hat das für Konsequenzen in der Praxis?

Hintergrund

Es geht um drei Fälle aus Deutschland. In einem Fall konnte die Klägerin ihren Urlaub wegen des hohen Arbeitsanfalls nicht nehmen und verlangte Urlaubsabgeltung. Der Arbeitgeber hielt dagegen, die Urlaubsansprüche seien verjährt (§§ 194 Abs. 1; 195 BGB).

Die beiden anderen Fälle betrafen den Urlaubsanspruch bei Krankheit. Die Kläger meinten einen Urlaubsanspruch für das Jahr zu haben, in dem sie aus gesundheitlichen Gründen erwerbsgemindert bzw. arbeitsunfähig waren. Bei Krankheit verfällt der Urlaubsanspruch normalerweise nach 15 Monaten.

Wie hat der EuGH entschieden?

Der EuGH hat klargestellt, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub tatsächlich nehmen kann. Dafür muss der Arbeitnehmer ausdrücklich zur Urlaubsabnahme aufgefordert worden sein. Ferner urteilte der EuGH, das Urlaubsansprüche nicht verjähren, wenn sie vor der Erwerbsunfähigkeit entstanden und der Arbeitgeber nicht rechtzeitig aufforderte oder ermöglichte, Urlaub abzunehmen. Weiterlesen

Urlaubsabgeltung für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH?

Mancher Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH konnte seinen Jahresurlaub im Jahr 2018 nicht oder nur teilweise antreten. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, ob der nicht genommene Urlaub finanziell abgegolten werden kann. Bei einem „normalen“ Arbeitnehmer ist das (steuerlich) regelmäßig kein Problem, bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer ist die Finanzverwaltung jedoch sehr streng und mit dem Vorwurf der verdeckten Gewinnausschüttung schnell bei der Hand.

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Doppelter Urlaubsanspruch?

Welchen Arbeitnehmer freut es nicht, wenn er mehr Urlaub erhält als ihm zusteht. Welchen Arbeitgeber ärgert es nicht, wenn er mehr Urlaub gewährt als er muss.

Die Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers sind im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Dort ist auch eine Regelung für den Fall getroffen, wenn der Arbeitnehmer im laufenden Jahr den Arbeitgeber wechselt. Weiterlesen