Lange war unklar: Haften Eltern für das Filesharing ihrer Kinder? Der nachfolgende Blog-Beitrag soll Klarheit verschaffen.
Im Streitfall hatten die Kinder oder das Kind Musiktitel über den Internet-Anschluss der Eltern im Wege des Filesharing öffentlich zugänglich gemacht. Es handelte sich um einen Titel aus der Musikalbum „Loud“ der Künstlerin Rihanna. Es ging um Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung in Höhe von mindestens Euro 2.500 sowie Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von Euro 1.379,80.
Dazu hat der BGH (Urteil vom 30.3.2017 – I ZR 19/16) folgendes entschieden: