Unternehmenssteuerreform ja – aber wie und wann?

Innerhalb der Ampelkoalition ist eine Diskussion über die Notwendigkeit einer Reform der Unternehmensbesteuerung entbrannt. Die Frage ist aber, ob und wann ein solches Reformvorhaben derzeit überhaupt finanzierbar ist.

Hintergrund

Im internationalen Vergleich großer Industrienationen hinkt Deutschland bei der Unternehmensbesteuerung hinterher, die Steuerbelastung ist deutlich höher als andernorts. Laut Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) betrug die effektive Steuerbelastung für deutsche Unternehmen 2022 durchschnittlich 28,8 Prozent, im EU-Durchschnitt wurden die Unternehmen hingegen nur mit 18,8 Prozent belastet. Eine zu hohe Steuerlast lähmt die Investitionsfähigkeit deutscher Unternehmen und führt im internationalen Wettbewerb zu einem deutlichen Wettbewerbsnachteil. Seit Jahren wird deshalb immer wieder der Ruf nach einer steuerlichen Entlastung der Unternehmen laut. Die letzte umfassende Unternehmenssteuerreform erfolgte 2008, das ist lange her.

Ampel diskutiert Unternehmenssteuereform

Derzeit diskutiert die Ampelregierung die Optionen einer Unternehmenssteuerreform, das ist schon ein begrüßenswerter Lichtstreif am Horizont an sich. Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft sind zwar dringend erforderlich, denn in 2023 ist die deutsche Wirtschaft geschrumpft. Auch für 2024 sind die Aussichten eher schlecht: Weiterlesen

Parteien zur Bundestagswahl 2021 – Teil 2a: Unternehmenssteuerreform – zieht die Bemessungsgrundlage den Tarif über den Tisch?

Als Grundlage für die kommenden Koalitionsverhandlungen bieten Parteiprogramme einen validen Indikator, wie die Steuerpolitik der nächsten Legislaturperiode aussehen könnte. Dinge, die noch nicht mal in Wahlprogrammen stehen, haben nämlich aus den Erfahrungen der Vergangenheit kaum Aussichten in das Arbeitsprogramm einer kommenden Bundesregierung aufgenommen zu werden. Auch schon vor Kenntnis des Wahlausgangs lohnt ein genauer Blick auf die Agenda der Parteien, um die steuerpolitischen Erwartungen ab 2022 realistisch zu beurteilen. Die Vielfalt der steuerpolitischen Wahlprogrammversprechen wollen wir in einer kleinen Artikelserie beleuchten. Nachdem Daniel Käshammer sich in seinem Beitrag eingangs mit dem Steuertarif befasst hat, soll es hier darum gehen, worauf dieser Tarif angewendet wird.

Die umgangssprachliche Redewendung „Gewaltig ist des Schraubers Kraft, wenn er mit Verlängerung schafft“ verdeutlicht die große Wirkung eines mechanischen Hebels. Zu ähnlichen Hebelwirkungen kommt es sogar im Bereich der Unternehmensbesteuerung, nur dass dort die auftretenden Kräfte von finanzieller Natur sind und (bei gegebenem Tarif) der Hebel in der Bemessungsgrundlage liegt. Erst aus der Kombination beider Effekte ergibt das Steueraufkommen bzw. je nach Blickwinkel die finanzielle Belastung. Die verhältnismäßige Bedeutung und besondere Komplexität der steuerlichen Bemessungsgrundlage zeigt sich augenfällig auch daran, dass die (in Deutschland sehr umfangreiche) Steuerliteratur fast ausschließlich zu Fragen der Bemessungsgrundlagen veröffentlicht wird. Weiterlesen