Der Nießbrauch ist bei Nachfolgeregelungen verständlicherweise ein gern gesehener Begleiter. Während er im Zusammenhang mit dem Privatvermögen bzw. bei der Übertragung von Grundbesitz in der Regel gestalterisch keine allzu großen Probleme bereitet, kann er jedoch bei der Übertragung von Betriebsvermögen große Gefahren bergen, zum Beispiel dann, wenn das Finanzamt der Auffassung ist, dass dem Junior oder der Juniorin nicht genügend Rechte eingeräumt worden sind, um seine/ihre Mitunternehmerinitiative zu entfalten.
Ein Urteil des BFH aus dem Jahr 2015 hatte bereits gezeigt, wie gefährlich Nießbrauchregelungen im Zusammenhang mit der Gewährung der schenkungsteuerlichen Begünstigung des Betriebsvermögens sein können (BFH v. 6.5.2015, II R 34/13). Zudem ist bei einer gewollten Übertragung des Betriebsvermögens die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG alles andere als gesichert. Weiterlesen