Lange war strittig, ob die Aufwendungen für die Zweitwohnungssteuer im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abzugsfähig sind. Dank eines BFH-Urteils haben wir jetzt endlich Klarheit (VI R 30/21 vom 13.12.2023).
Der Fall in Kurzform
An ihrem Tätigkeitsort in München hatte die Klägerin eine Zweitwohnung angemietet. Die gezahlte Zweitwohnungssteuer machte sie zusammen mit den übrigen Kosten der Wohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend.
Das Finanzamt berücksichtigte ihre Aufwendungen jedoch nur mit dem Höchstabzugsbetrag von 12.000 € und strich damit die zusätzlichen Aufwendungen für die Zweitwohnungssteuer. Weiterlesen