Für jedes Kind wird nur einem berechtigten Kindergeld gezahlt. Eine Aufteilung des Kindergeldes auf mehrere Berechtigte ist hingegen nicht möglich.
Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld daher demjenigen bezahlt, der das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat. Sind dies die Eltern, so bestimmen diese untereinander den Berechtigten. Mangels Bestimmung entscheidet das Familiengericht. Weiterlesen