Kosten für Unterstützung einer Familie mit Duldungsstatus

Viele Bundesbürger haben in den letzten Jahren Patenschaften für Kriegsflüchtlinge – insbesondere im Rahmen des Familiennachzugs – übernommen und sind Bürgschaften für deren Kosten in Deutschland eingegangen. Im Jahre 2015 hatte das BMF bekannt gegeben, dass rückwirkend ab dem 1.1.2013 Aufwendungen für den Unterhalt von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Aufenthaltsgesetz steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33a Abs. 1 EStG abziehbar sind:  Weiterlesen

Unterhaltszahlungen an Angehörige nicht zu spät leisten

Unterhaltsleistungen sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG absetzbar, sofern eine entsprechende Verpflichtung besteht und das eigene Einkommen und Vermögen des Unterhaltsempfängers bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Zudem gilt in 2020 ein Höchstbetrag von 9.408 Euro für die abziehbaren Leistungen. Doch die Zahlungen sollten nicht zu spät geleistet werden.

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