Von Fachfremden wird immer wieder erwartet, der Abschlussprüfer sei eine Art Sheriff, dessen Aufgabe es sei, Verbrechen im Rahmen der Unternehmenstätigkeit oder Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Rechnungslegung aufzudecken. Weit gefehlt: Diese Aufgabe steht nicht im Hauptfokus. Dennoch kann sich der Abschlussprüfer auch nicht einfach darauf zurückziehen, dass die Aufdeckung von Finanzkriminalität ihn gar nichts anginge. Mit der Rolle des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit Finanzkriminalität hat sich nun Accountancy Europe (früher FEE), die privatwirtschaftliche Organisation der Wirtschaftsprüfer auf europäischer Ebene, in einem Informationspapier und FAQ´s befasst (siehe unten unter weiterführende Informationen). Weiterlesen
Schlagwort-Archive: Unregelmäßigkeiten
Der Wirtschaftsprüfer als Petze?
Mit guten Gründen ist die Verschwiegenheit des Wirtschaftsprüfers allgemein und in seiner Funktion als Abschlussprüfer im Speziellen ein hohes Gut. Selbstverständlich sind Dritte, etwa externe Aufsichts- oder Überwachungsinstitutionen, Strafverfolger, Geschäftspartner des Mandanten u.a., daran interessiert, vom Wissen des Wirtschaftsprüfers zu profitieren. Da gerade der Abschlussprüfer tiefe Einblicke ins Unternehmen erhält, stellt sich unter anderem die Frage, ob er bei Entdeckung von Unregelmäßigkeit von sich aus aktiv werden und Dritte informieren soll. Die Diskussion wird nicht nur immer wieder national diskutiert, sondern auch der internationale Normgeber für Prüfungsnormen hat sich der Frage angenommen und ist mit weitgehenden Forderungen nach vorne geprescht. Weiterlesen
Die Erwartungslücke? – Einige Gedanken anlässlich des AReG und der Presse-Berichterstattung über Banken
Erstaunlich ist neben einer kaum erkennbar gewordenen Diskussion der Rolle von Abschlussprüfern im Zusammenhang mit der sog. „Finanzkrise“ auch die nicht sichtbare Erörterung der Rolle der Abschlussprüfer bei in der Presse ausführlich thematisierten vorgeblichen Verfehlungen durch Banken (-Mitarbeiter). Zu lesen war beispielsweise von Vorwürfen und teils Sanktionierung wegen Zinsmanipulationen, Devisenkursmanipulationen, Übervorteilung von Kunden im Zusammenhang mit komplexen Derivategeschäften, Verwicklung in steuerliche Karussellgeschäfte oder von der Drängung von Kunden in die Insolvenz in Verbindung mit dem Vorwurf eines Prozessbetrugs. In Zusammenhang mit der Bilanzierung wird hier teils von sog. „Rechtsrisiken“ gesprochen. Hat denn in den einschlägigen Fällen jeweils der Abschlussprüfer versagt? Weiterlesen