Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

Schenkungen von größeren Vermögenswerten werden standardmäßig mit dem Vorbehalt versehen, dass diese zurückzugewähren sind, wenn sich der Beschenkte grob undankbar verhält. Doch offenbar ist der Nachweis des groben Undanks recht schwierig zu führen, wie ein aktuelles Urteil des BGH zeigt.

Weiterlesen