Rechtsprechung: Kostenabzug erfordert Fahrzeitverkürzung durch Umzug
Die berufliche Veranlassung eines Wohnungswechsels wird nach ständiger Rechtsprechung anerkannt, wenn durch ihn eine erhebliche Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eintritt. Eine erhebliche Fahrzeitverkürzung ist dabei anzunehmen, wenn sich die Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt um mindestens eine Stunde ermäßigt.
Wenn der Umzug das Homeoffice erst ermöglicht
Im Schlepptau der Corona-Pandemie ist die (teilweise) Tätigkeit im Homeoffice unfreiwillig stärker in das Blickfeld von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gerückt worden. Das politisch kontrovers diskutierte „Recht auf Homeoffice“ dürfte diese Entwicklung weiter vorantreiben. Da in der bisherigen Wohnung regelmäßig kein ungenutzter Raum vorhanden ist, in dem ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet werden könnte und das Homeoffice – in einer Arbeitsecke oder am Küchentisch – vielleicht nur mit Kompromissen funktioniert, dann wird bei der Wahl einer neuen Bleibe häufig auch die Umsetzbarkeit eines heimischen Arbeitsplatzes erwogen werden.
Können Umzugskosten demnach allein wegen der beabsichtigten Einrichtung eines Homeoffice beruflich veranlasst – und damit steuermindernd abziehbar – sein? Weiterlesen