Für den Veranlagungszeitraum 2021 sind die neuen Vordruckmuster für die Umsatzsteuervoranmeldungen und -vorauszahlungen bisweilen noch nicht veröffentlicht. Diese erfordern wohl neue Zusatzangaben seitens der Unternehmerschaft, über die bisher aber noch keine Klarheit besteht.
Hintergrund
Normalerweise werden die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuervoranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren zeitnah vor Jahresende veröffentlicht. Dieses Jahr scheint dies allerdings anders. Denn ein entsprechendes BMF-Schreiben, welches regelmäßig auch eine Anleitung beinhaltet, fehlt bisweilen. Bekannt geworden ist allerdings bereits, dass in den neuen Formularen durch den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer Angaben zu machen sind, die bisher nicht gefordert werden.
Neue Angaben zur Berichtigung von Bemessungsgrundlagen
Die bereits bekanntgewordene Version der geplanten neuen Vordrucke zeigt, dass zwei neue Zeilen, nämlich die Zeilen 73 und 74 eingefügt werden sollen. In den neu eingefügten Zeilen soll der Unternehmer Angaben zur Berichtigung von Bemessungsgrundlagen machen müssen. Die Überschrift im bekannt gewordenen Formular lautet: „Ergänzende Angaben zu Minderungen nach § 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG.“ Weiterlesen