Noch bis 31.12.2023 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen statt 19 Prozent nur 7 Prozent – ausgenommen sind Getränke. Die Rückkehr zum vollen Steuersatz könnte für viele Gastronomiebetriebe zur existentiellen Bedrohung werden.
Hintergrund
Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird seit dem 1.7.2020 bis gegenwärtig Ende 2023 der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent erhoben (§ 12 Abs.2 Nr.15 UStG). Dies war ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage, der nach der ersten Befristung bis 30.6.2021 (Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020, BGBl 2020 I S. 1385) mehrfach verlängert wurde, zuletzt bis Ende 2023.
Dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes politisch umstritten
Mit Rücksicht auf unverändert hohe Energie- und Einkaufspreise und die bedrohte Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Raum hat die CDU/CSU-Fraktion im März 2023 eine Initiative für eine dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes ergriffen (BT-Drs.20/5810), die aber im BT-Finanzausschuss abgelehnt wurde – jedenfalls vorläufig mit Hinweis auf die angespannte Haushaltssituation des Bundes. Ob sich hieran noch etwas ändert und noch finanzielle Spielräume für eine dauerhafte Entfristung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes über den 31.12.2023 hinaus bestehen, müssen die abschließenden Beratungen des Bundeshaushaltes 2024 zeigen, die ab September auf der Agenda des Bundestages stehen.
Rückkehr zum erhöhten Steuersatz bedroht viele Gastronomiebetriebe
Sollte der Bund bei seinem „Nein“ zu einer dauerhaften Entfristung oder jedenfalls weiteren Verlängerung der derzeitigen Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie bleiben, für die der Bund bislang rund 10 Mrd. Euro aufgewendet hat, könnte das fatale Folgen haben. Weiterlesen