Grundstücksverkauf… oder drum prüfe, wer optieren will

Bereits seit einigen Jahren ist bekannt, dass der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung für die Lieferung eines Grundstücks – außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens – nur in dem ursprünglichen Notarvertrag erklärt werden kann. Eine spätere Option ist unwirksam, auch wenn sie notariell beurkundet wird (BFH 21.10.2015, XI R 40/13).

Die Rechtsprechung hat schon bei vielen Steuerpflichtigen zu hohen Vorsteuerkorrekturen geführt, die nicht mehr geheilt werden konnten. Und man muss leider auch annehmen, dass sich der ein oder andere Kollege im Nachgang mit Haftungsansprüchen konfrontiert sah. Weiterlesen

Ist die Änderung eines KSt-Bescheids aufgrund falscher umsatzsteuerlicher Würdigung nach § 174 Abs. 4 AO möglich?

Darf das Finanzamt einen geänderten Körperschaftsteuerbescheid – der infolge einer falschen umsatzsteuerlichen Beurteilung auf einem geringeren Gewinn basiert – nach § 174 Abs. 4 AO ändern? Mit dieser Frage hatte sich nun das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 21.02.2019 (10 K 1074/17) zu befassen.

Der Streitfall

Im Streitfall vermittelte eine GmbH (Klägerin) u. a. elektronische Versicherungsbestätigungen (eVB) für die Zulassung von Fahrzeugen. Bei einem Teil der eVB erfolgte keine Vermittlung an die Käufer von Fahrzeugen, sondern an andere Unternehmen. Die aus dieser Tätigkeit erzielten Einnahmen behandelte die Klägerin als umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 11 UStG.

Im Rahmen einer für die Streitjahre 2011 und 2012 durchgeführten Betriebsprüfung behandelte das Finanzamt diese als umsatzsteuerpflichtig. Es erhöhte entsprechende die bisher erklärten Umsatzsteuerbeträge und minderte den Gewinn. Neben den geänderten Umsatzsteuerbescheiden ergingen somit auch geänderte Körperschaftsteuerbescheide. Weiterlesen