Umsatzsteuer-Nachschau = Kassen-Nachschau

Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 11.4.2018 (6 K 44/17) entschieden, dass eine Umsatzsteuer-Nachschau auch zu der Feststellung genutzt werden darf (und in bereits in der Vergangenheit genutzt werden durfte!), welches Kassensystem der Steuerpflichtige benutzt. Für eine solche Feststellung sei ein schriftliches Auskunftsersuchen nicht zwingend das mildere und geeignete Mittel. Eine Umsatzsteuer-Nachschau sei im Übrigen auch noch möglich, wenn bereits eine Vermutung besteht, der Steuerpflichtige könnte Umsatzsteuern hinterzogen haben. Die Steuerhinterziehung dürfe aber noch nicht mit Sicherheit feststehen, denn dann bestünde bereits ein strafrechtlicher Anfangsverdacht und die Umsatzsteuer-Nachschau darf nicht zur Umgehung der Rechte des Steuerpflichtigen in einem Strafverfahren benutzt werden.

Weiterlesen