Serie „Bilanzkosmetik“: Berichten ist Silber, Schweigen ist Gold?

Wie Unternehmen die Ursache ihres Umsatzwachstums verschweigen

Um ihre Ertragslage aufzuhübschen, können Unternehmen anstelle von heiklen Bilanztricks eine einfache Methode anwenden: Einzelne Ertragsfaktoren werden im Jahresabschluss unterschlagen bzw. versteckt. Wie bitte soll das denn funktionieren? Schauen wir dieses Mittel der Bilanzkosmetik genauer an.

Dieses Verschweigen von Sondereffekten nutzen Unternehmen insbesondere im Zusammenhang mit dem Kauf eines anderen Unternehmens. Durch die Akquisition steigen im Jahr des Kaufes die ausgewiesenen Umsatzerlöse. Das Wachstum der Umsatzerlöse wird ausgewiesen: Verschwiegen wird an der Stelle allerdings oftmals, dass der Anstieg auf das externe Wachstum zurückzuführen ist und eben nicht aufgrund internen Wachstums. Dieser Trick wurde beispielsweise von SAP im Jahresabschluss 2015 genutzt:

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BilRUG: Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen und aus der Vermietung

Im letzten Blog wurde die Neuabgrenzung der Umsatzerlöse durch das BilRUG insbesondere im Hinblick auf die Veräußerung von Sachanlagen untersucht. Eine größere Bedeutung kann die Neuabgrenzung jedoch im Bereich der Dienstleistungen und der Vermietung/Verpachtung entfalten. Umsatzerlöse umfassen „Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern“ (§ 277 Abs. 1 HGB). Weiterlesen

BilRUG: Umsatzerlöse aus Verkauf von Sachanlagen?

Das BilRUG bringt einige Änderungen für den handelsrechtlichen Abschluss. In der GuV fällt hier zunächst die Abgrenzung der Umsatzerlöse auf. Diese werden künftig weiter gefasst. Danach umfassen die Umsatzerlöse „Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern“ (§ 277 Abs. 1 HGB). Aus der Neufassung ergeben sich Fragen für die Praxis, etwa zu Erträgen aus dem Verkauf von Sachanlagen. Weiterlesen