Vor einigen Jahren nahm ich an einer Umsatzsteuer-Fortbildung teil, bei der der Referent den Unterschied zwischen einer Montage- und einer Werklieferung und die damit einhergehenden unterschiedlichen Folgen erläutert hatte. Ehrlich gesagt hatte ich damals den Eindruck, das sei etwas für Umsatzsteuer-Theoretiker, aber nichts für den Praktiker.
Doch es kam wie es kommen musste: Einige Zeit später durfte ich den ersten Fall eines Industrieanlagenbauers beurteilen. Und plötzlich schwirrten die Begriffe Montagelieferung, Werklieferung, Betriebsvorrichtung und Bauleistung im Raum herum und warteten darauf, dass sie steuerlich richtig zugeordnet werden. Weiterlesen