Die Corona-Finanzhilfen werden abermals bis 31.3.2022 verlängert und die Förderung modifiziert. Was ist davon zu halten?
Hintergrund
Seit Frühjahr 2020 unterstützen Bund und Länder Unternehmen und Selbständige, die von coronabedingten staatlichen Einschränkungen durch massive Umsatzeinbußen betroffen sind, neben Kreditprogrammen und Steuererleichterungen vor allem mit staatlichen Zuschussprogrammen. Die Überbrückungshilfe (ÜHI)-Programme I – III sind abgeschlossen, für die ÜHI III Plus und die Neustarthilfe Plus im Förderzeitraum von Juli bis Ende Dezember 2021 sind Anträge noch bis 31.3.2022 möglich. Die Finanzhilfen sollen dabei mit Modifikationen als neue „Überbrückungshilfe (ÜHi) IV“ fortgeführt werden.
Was genau wird bis 31.3.2022 verlängert?
Die vom BMWi jetzt angekündigte ÜHI IV entspricht dem MPK-Beschluss v. 18.11.2021 (dort Ziff. 18), in dem sich die Länderchefs mit der Kanzlerin bereits auf eine Verlängerung des Programms verständigt hatten.
Neu ist, dass der Bund besondere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln will. Für betroffene Unternehmen des Handels besteht weiterhin die Möglichkeit, aufgrund der Maßnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus als Abschreibungsposten zu berücksichtigen. Weiterlesen