Das Überbrückungshilfe III – Programm des Bundes geht in die Verlängerung. Das hat die Bundesregierung am 9.6.2021 beschlossen. Wer davon profitiert und wie das zu bewerten ist.
Hintergrund
Mit verschiedenen Wirtschaftshilfeprogrammen hat der Bund die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bei Soloselbständigen und Unternehmen abzumildern versucht, zuletzt mit der mehrfach modifizierten Überbrückungshilfe (ÜHI) III. Allerdings war dieses Programm bislang bis zum 30.6.2021 befristet, auch wenn Anträge für diesen Förderzeitraum noch bis August 2021 gestellt werden können.
Fortsetzung des Programms als Überbrückungshilfe III Plus
Betroffene Unternehmen und Soloselbstständige können diese unter dem Namen „Überbrückungshilfe III Plus“ bis zum 30.9.2021 beantragen. Weiterlesen